Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
Der Möbelspediteur kann, soweit nichts anderes vereinbart ist, einen weiteren ausführenden Möbelspediteur mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den beauftragten Möbelspediteur gemäß Ziffer 1. Abs. 1 zu richten.
Die Bestimmung des Umzugsgutes obliegt dem Absender. Dieser hat sicherzustellen, dass keine Gegenstände vertragswidrig mitgenommen werden, die nicht Umzugsgut des Absenders sind, bzw. dass keine Gegenstände stehengelassen werden.
Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Es gilt deutsches Recht.
Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung des Möbelspediteurs.
Es besteht weder die Bereitschaft noch die Verpflichtung an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: März 2021
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Gerade als Möbelspedition und Umzugsunternehmen sind wir uns unserer Verantwortung auch gegenüber der Umwelt bewusst. Umzüge lassen sich nicht vermeiden. Trotzdem wollen wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, unser Fuhrpark besteht aus der Euro6-Norm und teils auch mit Hybrid-und Elektroantrieb. Seit 2012 betreibt das Umzugsunternehmen Tischendorf ein professionelles Umweltmanagement, denn wir reden nicht nur, sondern tun auch etwas. Die Öko-Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 bietet für Tischendorf lediglich das Grundgerüst zur Einhaltung vieler strenger Formalien. Das heißt, wir wollen schädliche Umwelteinflüsse durch intelligente Organisation vermeiden, statt sie nachträglich zu kompensieren. Weiterhin gilt die Devise Abfall vermeiden, anstatt Abfall entsorgen. Der konsequente Einsatz von wiederverwertbaren Materialien ist seit vielen Jahren Standard bei Tischendorf.
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